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Hinweise zu Taufe, Konfirmation, Trauung und Trauung

 

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K A S U A L I E N
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Taufe

Taufe

 

In den christlichen Kirchen gilt die Taufe als Kasualie - das ist eine Amtshandlung in einem Gottesdienst. In der Evangelischen Kirche ist die Taufe - neben dem heiligen Abendmahl - eines der beiden Sakramente - also eine heilige Handlung - die zum einen äußere Zeichen besitzt und zum anderen durch Jesus selbst eingesetzt wurde. (In der Katholischen Kirche ist die Taufe eines der sieben Sakramente.) Die Taufe wird in der Regel von allen christlichen Kirchen anerkannt.

 

Durch die Taufe werden Menschen in die weltweite Gemeinschaft der Kirche und im besonderen in die Gemeinde aufgenommen. Dabei wird der Täufling dreimal mit Wasser unter Berufung auf den Namen des Dreieinigen Gottes begossen. Jesus selbst hat den Taufbefehl ausgesprochen (Matthäus 28,19).

 

In der Evangelischen Kirche gibt es die Möglichkeit der Taufe Erwachsener und auch der Säuglingstaufe. Täuflinge unter 14 Jahren brauchen mindestens einen Paten, der zu einer christlichen Kirche gehört. Paten und Eltern versprechen, den Täufling in die Freiheit des christlichen Glauben hineinwachsen zu lassen.

Konfirmation

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Vom lateinischen Wort "confirmatio“ - Befestigung / Stärkung leitet sich der Begriff Konfirmation ab. Auch die Konfirmation ist eine Kasualie - also eine gottesdienstliche Handlung, bei der Jugendliche ihr persönliches "Ja" zum Glauben und zu ihrer Taufe sagen. Damit hat die Konfirmation Bekenntnischarakter und schließt kirchliche Rechte mit ein. Mit der Konfirmation ist der Konfirmand religionsmündig und kann nun selbst Pate werden. In der Regel erfolgt die Konfirmation nach dem 14. Lebensjahr.

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In einem zweijährigen Konfirmandenunterricht werden die Jugendlichen auf die Konfirmation vorbereitet. Sie beschäftigen sich mit Fragen des Glaubens, der verantwortlichen Lebensgestaltung und Themen des Gemeindelebens. Der Unterricht beginnt in der 7. Klasse und endet mit dem Konfirmationsgottesdienst. Anschließend geht es in der Jugend - in Kooperation mit der EC Jugend Bad Blankenburg - weiter.

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Die Konfirmation ist kein Sakrament, sondern eine Amtshandlung. Sie wurde 1538 vom Reformator Martin Bucer eingeführt.

Konfirmation
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Trauung

Trauung

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Auch die Trauung ist eine Kasualie und damit die gottesdienstliche Handlung zur Eheschließung. Martin Luther lehnte die Zuordnung der Trauung zu den Sakramenten ab. Er sprach von der Ehe als einem "weltlich Ding". Und doch war es ihm wichtig, dass die Eheleute den Segen Gottes empfangen und dass für sie gebetet wird.

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Eine Trauung nimmt dieses Anliegen auf und kann gefeiert werden, wenn mindestens einer der Eheleute zur Evangelischen Kirche gehört. Es ist auch möglich, einen ökumenischen Gottesdienst zur Trauung zu feiern. Dann sind bei der Trauung Pfarrer beider Konfessionen beteiligt.

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Die eigentliche Trauhandlung besteht aus den Traufragen, dem Trauversprechen und dem Segen.

Gemäß einhelligem biblischen Zeugnis, gemäß der Lutherischen Bekenntnisschriften und gemäß ökumenischer Übereinkünfte  verstehen wir unter Ehe die dauerhafte und ausschließliche, liebende und für Kinder offene Verbindung eines Mannes und einer Frau.

Trauerfeier

Die christliche Bestattung gehört zu den Kasualien und ist eine gottesdienstliche Feier und eine Amtshandlung. Sie ist ein Teil der seelsorgerlichen Begleitung von Trauernden.

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Im Gottesdienst orientiert sich die Verkündigung an der Botschaft von der Auferstehung Jesu Christi und an der Hoffnung, die über den Tod hinaus reicht. Diese Botschaft gilt den Hinterbliebenen und den Verstorbenen gleichermaßen und ist nicht nur an deren Kirchenzugehörigkeit gebunden.

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Die Kirchen im Kirchspiel bieten Raum für christliche Trauergottesdienste. Daran kann sich dann die Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof anschließen.

Trauerfeier
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